Wasserschaden mit Schimmel – SOP nach VdS 3150 & 3151
Fachgerechtes Vorgehen inkl. VVG §§ 82, 83 und § 319 StGB (SEO & rechtssicher)
Ein Wasserschaden mit Schimmel erfordert ein koordiniertes, regelkonformes und dokumentiertes Vorgehen. Maßgeblich sind:
- VdS 3150 – Leitungswasserschaden-Sanierung
- VdS 3151 – Schimmelpilzsanierung
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
- UBA-Schimmelleitfaden
- VVG §§ 82, 83 (Versicherung)
- ergänzend: § 319 StGB (Gefährdungsvermeidung)
Entscheidend ist das Zusammenspiel von Technik, Recht und Ausführung.
Praxis-Fallbeispiel
Ein verdeckter Rohrbruch verursacht:
- Durchfeuchtung von Wand und Estrich
- Feuchtigkeit in der Dämmschicht
- Schimmelbefall (ca. 3 m², verdeckt hinter Einbauten)
Klassischer Leitungswasserschaden mit mikrobieller Folgeschädigung.
Versicherungsrechtliche Grundlage
§ 82 VVG – Schadenminderungspflicht
Versicherungsnehmer müssen:
- Schaden unverzüglich begrenzen
- geeignete Maßnahmen einleiten
- Verzögerung = Risiko der Leistungskürzung
§ 83 VVG – Aufwendungsersatz
Erstattet werden:
- erforderliche
- angemessene
- schadenmindernde Maßnahmen
Dazu zählen regelmäßig: Leckortung, Trocknung, Schimmelsanierung, Schutzmaßnahmen.
Phase 1 – Sofortmaßnahmen (VdS 3150 + § 82 VVG)
- Wasserzufuhr stoppen
- Strom sichern
- Schaden dokumentieren
- erste Sicherungsmaßnahmen
Ziel: Schadenausweitung verhindern.
Phase 2 – Schadenaufnahme & Erstbewertung
- Schadensumfang erfassen
- betroffene Bauteile identifizieren
- Hinweis auf mögliches Schimmelrisiko prüfen
Bereits hier: erste Einschätzung nach VdS 3151.
Phase 3 – Leckortung (zwingend vor Maßnahmen)
- zerstörungsarme Verfahren
- gezielte Öffnung
- Dokumentation
Grundlage jeder weiteren Maßnahme – erstattungsfähig nach § 83 VVG.
Phase 4 – Bewertung Schimmelrisiko / Befall (entscheidender Schritt!)
Fachlich kritischer Punkt – oft falsch gemacht. Vor Festlegung der Trocknungsstrategie muss geklärt werden:
- Liegt Schimmel vor?
- In welchem Umfang?
- Welche Materialien sind betroffen?
Warum das wichtig ist: Unkontrollierte Trocknung kann Sporen verbreiten, Kontamination verschleppen und den Schaden vergrößern.
Grundlage: VdS 3151 und UBA-Leitfaden.
Phase 5 – Technische Trocknung (VdS 3150 / 3151-konform)
Grundsatz: Die Art der Trocknung richtet sich nach dem Ergebnis der Schimmelbewertung.
Kein Schimmel
- Standardtrocknung
- freie Luftführung
Schimmel vorhanden / wahrscheinlich
Trocknung nur unter Schutzmaßnahmen:
- Abschottung
- Unterdruckhaltung
- HEPA-Filter
Anforderungen: messgestützte Trocknung, Ziel Ausgleichsfeuchte, vollständige Dokumentation – nicht laufzeit-, sondern messwertbasiert.
Phase 6 – Schutzmaßnahmen (VdS 3151)
PSA: FFP2 / FFP3, Schutzanzug, Handschuhe.
Abschottung:
- luftdichte Abtrennung
- Schleuse
- ggf. Unterdruck
Verhindert Sporenverteilung und Gesundheitsgefahr. Kosten: erstattungsfähig (§ 83 VVG).
Phase 7 – Schimmelsanierung
- Ausbau kontaminierter Materialien
- keine kosmetische Behandlung
- Reinigung + Feinreinigung
Grundlage: VdS 3151 und UBA-Leitfaden.
Phase 8 – Wiederherstellung
- fachgerechter Wiederaufbau
- geeignete Materialien
- Vermeidung zukünftiger Feuchteprobleme
Phase 9 – Abschluss & Dokumentation
Pflicht:
- Leckortungsbericht
- Messprotokolle
- Fotodokumentation
- Sanierungsbericht
Entscheidend für Versicherung und rechtliche Absicherung.
Ergänzung: § 319 StGB (Baugefährdung)
Ein Abweichen von a.a.R.d.T. kann relevant werden, wenn notwendige Maßnahmen unterlassen werden und dadurch eine konkrete Gefährdung entsteht.
Bedeutung im Kontext: Unzureichende Sanierung kann zu Gesundheitsgefahr durch Schimmel und strukturellen Schäden führen.
Wichtig: Technische Standards dürfen nicht aus Kostengründen unterschritten werden.
Typische fachliche Fehler
- Trocknung ohne Schimmelbewertung
- falsche Luftführung bei Befall
- Schimmel nur oberflächlich behandeln
- fehlende Dokumentation
- Maßnahmen an Versicherung statt Technik ausrichten
Gesamtprozess (korrekt nach VdS + VVG)
- Sofortmaßnahmen (§ 82 VVG)
- Schadenaufnahme
- Leckortung
- Schimmelbewertung (VdS 3151)
- Festlegung Trocknung
- Schutzmaßnahmen
- Trocknung
- Sanierung
- Wiederherstellung
- Dokumentation
Fazit
Ein Wasserschaden mit Schimmel ist nur dann fachgerecht bearbeitet, wenn:
- VdS 3150 / 3151 eingehalten werden
- a.a.R.d.T. umgesetzt werden
- VVG §§ 82 & 83 berücksichtigt werden
- Gefährdungen (§ 319 StGB) vermieden werden
Die technische Vorgehensweise bestimmt den Ablauf – nicht die Kostenentscheidung der Versicherung.
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