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Wasserschaden mit Schimmel – SOP nach VdS 3150 & 3151

Fachgerechtes Vorgehen inkl. VVG §§ 82, 83 und § 319 StGB (SEO & rechtssicher)

Ein Wasserschaden mit Schimmel erfordert ein koordiniertes, regelkonformes und dokumentiertes Vorgehen. Maßgeblich sind:

  • VdS 3150 – Leitungswasserschaden-Sanierung
  • VdS 3151 – Schimmelpilzsanierung
  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
  • UBA-Schimmelleitfaden
  • VVG §§ 82, 83 (Versicherung)
  • ergänzend: § 319 StGB (Gefährdungsvermeidung)

Entscheidend ist das Zusammenspiel von Technik, Recht und Ausführung.

Praxis-Fallbeispiel

Ein verdeckter Rohrbruch verursacht:

  • Durchfeuchtung von Wand und Estrich
  • Feuchtigkeit in der Dämmschicht
  • Schimmelbefall (ca. 3 m², verdeckt hinter Einbauten)

Klassischer Leitungswasserschaden mit mikrobieller Folgeschädigung.

Versicherungsrechtliche Grundlage

§ 82 VVG – Schadenminderungspflicht

Versicherungsnehmer müssen:

  • Schaden unverzüglich begrenzen
  • geeignete Maßnahmen einleiten
  • Verzögerung = Risiko der Leistungskürzung

§ 83 VVG – Aufwendungsersatz

Erstattet werden:

  • erforderliche
  • angemessene
  • schadenmindernde Maßnahmen

Dazu zählen regelmäßig: Leckortung, Trocknung, Schimmelsanierung, Schutzmaßnahmen.

Phase 1 – Sofortmaßnahmen (VdS 3150 + § 82 VVG)

  • Wasserzufuhr stoppen
  • Strom sichern
  • Schaden dokumentieren
  • erste Sicherungsmaßnahmen

Ziel: Schadenausweitung verhindern.

Phase 2 – Schadenaufnahme & Erstbewertung

  • Schadensumfang erfassen
  • betroffene Bauteile identifizieren
  • Hinweis auf mögliches Schimmelrisiko prüfen

Bereits hier: erste Einschätzung nach VdS 3151.

Phase 3 – Leckortung (zwingend vor Maßnahmen)

  • zerstörungsarme Verfahren
  • gezielte Öffnung
  • Dokumentation

Grundlage jeder weiteren Maßnahme – erstattungsfähig nach § 83 VVG.

Phase 4 – Bewertung Schimmelrisiko / Befall (entscheidender Schritt!)

Fachlich kritischer Punkt – oft falsch gemacht. Vor Festlegung der Trocknungsstrategie muss geklärt werden:

  • Liegt Schimmel vor?
  • In welchem Umfang?
  • Welche Materialien sind betroffen?

Warum das wichtig ist: Unkontrollierte Trocknung kann Sporen verbreiten, Kontamination verschleppen und den Schaden vergrößern.

Grundlage: VdS 3151 und UBA-Leitfaden.

Phase 5 – Technische Trocknung (VdS 3150 / 3151-konform)

Grundsatz: Die Art der Trocknung richtet sich nach dem Ergebnis der Schimmelbewertung.

Kein Schimmel

  • Standardtrocknung
  • freie Luftführung

Schimmel vorhanden / wahrscheinlich

Trocknung nur unter Schutzmaßnahmen:

  • Abschottung
  • Unterdruckhaltung
  • HEPA-Filter

Anforderungen: messgestützte Trocknung, Ziel Ausgleichsfeuchte, vollständige Dokumentation – nicht laufzeit-, sondern messwertbasiert.

Phase 6 – Schutzmaßnahmen (VdS 3151)

PSA: FFP2 / FFP3, Schutzanzug, Handschuhe.

Abschottung:

  • luftdichte Abtrennung
  • Schleuse
  • ggf. Unterdruck

Verhindert Sporenverteilung und Gesundheitsgefahr. Kosten: erstattungsfähig (§ 83 VVG).

Phase 7 – Schimmelsanierung

  • Ausbau kontaminierter Materialien
  • keine kosmetische Behandlung
  • Reinigung + Feinreinigung

Grundlage: VdS 3151 und UBA-Leitfaden.

Phase 8 – Wiederherstellung

  • fachgerechter Wiederaufbau
  • geeignete Materialien
  • Vermeidung zukünftiger Feuchteprobleme

Phase 9 – Abschluss & Dokumentation

Pflicht:

  • Leckortungsbericht
  • Messprotokolle
  • Fotodokumentation
  • Sanierungsbericht

Entscheidend für Versicherung und rechtliche Absicherung.

Ergänzung: § 319 StGB (Baugefährdung)

Ein Abweichen von a.a.R.d.T. kann relevant werden, wenn notwendige Maßnahmen unterlassen werden und dadurch eine konkrete Gefährdung entsteht.

Bedeutung im Kontext: Unzureichende Sanierung kann zu Gesundheitsgefahr durch Schimmel und strukturellen Schäden führen.

Wichtig: Technische Standards dürfen nicht aus Kostengründen unterschritten werden.

Typische fachliche Fehler

  • Trocknung ohne Schimmelbewertung
  • falsche Luftführung bei Befall
  • Schimmel nur oberflächlich behandeln
  • fehlende Dokumentation
  • Maßnahmen an Versicherung statt Technik ausrichten

Gesamtprozess (korrekt nach VdS + VVG)

  • Sofortmaßnahmen (§ 82 VVG)
  • Schadenaufnahme
  • Leckortung
  • Schimmelbewertung (VdS 3151)
  • Festlegung Trocknung
  • Schutzmaßnahmen
  • Trocknung
  • Sanierung
  • Wiederherstellung
  • Dokumentation

Fazit

Ein Wasserschaden mit Schimmel ist nur dann fachgerecht bearbeitet, wenn:

  • VdS 3150 / 3151 eingehalten werden
  • a.a.R.d.T. umgesetzt werden
  • VVG §§ 82 & 83 berücksichtigt werden
  • Gefährdungen (§ 319 StGB) vermieden werden
Die technische Vorgehensweise bestimmt den Ablauf – nicht die Kostenentscheidung der Versicherung.

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