Sicherheit & HygieneAsbestservice von Ihrem Sachversicherer
Für gesundes Wohnen ist es ein großer Fortschritt, dass die Gesetzgebung im Bereich Asbest deutlich verschärft wurde. Ebenso verantwortungsbewusst handeln die Sachversicherer: Bei versicherten Schäden sind häufig Eingriffe in die Bausubstanz notwendig.
Mit der Richtlinie VdS 3155 schreiben die Versicherer deshalb verbindlich vor, dass Arbeiten in Gebäuden mit Baubeginn vor Oktober 1993 ausschließlich von sachkundigen Personen mit gültigem Asbestschein durchgeführt werden dürfen. Das Regelwerk definiert klar die erforderlichen Maßnahmen und stellt sicher, dass die entstehenden Kosten bei entsprechender Deckung von der Sachversicherung übernommen werden.
Achten Sie daher konsequent auf diese Vorgaben und lassen Sie sich im Zweifel den Asbestschein vorlegen.
Für Rohrbruchexpress ist das selbstverständlich Standard – Sicherheit, Fachkompetenz und gesetzeskonformes Arbeiten stehen bei uns an erster Stelle.
